Wenn der Bauch verrückt spielt - liegt's am Milchzucker, Fruchtzucker oder Gluten?

Kinder spüren Gefühle häufig im „Bauch“. Für Bauchweh gibt es zahlreiche Ursachen wie Aufregung, Ärger oder Traurigkeit. Aber es können auch andere Faktoren eine Rolle spielen: Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Lebensmitteln oder die „Überforderung“ des eigenen Verdauungssystems, die durch eine unausgewogene Ernährung mit beispielsweise viel zu viel Obst(säften) oder mit Getränken, die Fruktosesirup enthalten.

Eltern kommen häufig mit eigenen Diagnosen und Mitarbeitende in Schulen und Kitas stehen dann oft vor der Frage: Was ist es denn wirklich? Liegt es an der Ernährung im Elternhaus oder an der Verpflegung in der Einrichtung oder gibt es ganz andere Gründe?

Natürlich kann und soll keine Fachkraft aus Kita oder Schule die Diagnose übernehmen. Aber für einen sichereren Umgang ist es wichtig, etwas mehr über den Einfluss der Ernährung zu wissen.


Die Fortbildung nimmt deshalb die Unverträglichkeit von Milchzucker, Fruchtzucker und Gluten und den Umgang damit im Schul- und Kita-Alltag in den Fokus. Hier können sich beispielsweise folgende Fragen stellen: Welcher Inhaltsstoff führt in welchen Mengen zu welchen Reaktionen? Was ist relativ harmlos, wo wird es wirklich gefährlich? Was ist bei besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Weihnachten und Festen in der Einrichtung zu beachten? Wie kommuniziere ich mit den Eltern?

Unter Anleitung der mit der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen erfahrenen Ernährungsberaterin Claudia Thienel erarbeiten Sie an zwei Nachmittagen anhand von Fallbeispielen Ideen für Ihren eignen Umgang mit der Thematik, erhalten Informationen über Sinn und Unsinn von Ersatzprodukten, Tipps für den Alltag und können sich untereinander austauschen.

Referent/-in:
Claudia Thienel, Diplom-Oecotrophologin (QUETHEB-Registrierung), Ernährungsfachkraft Allergologie DAAB

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Bei kostenfreien Angeboten entfällt die Stornogebühr.

Ausfall einer Veranstaltung/Haftungsausschluss

Sollte die DGE Sektion Schleswig-Holstein eine Veranstaltung absagen müssen, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund anderer, von der DGE nicht zu vertretender Gründe, besteht Anspruch auf die volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Ein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.

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Für jede Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Inhalte und Anzahl der Unterrichtseinheiten.

Anreise, Unterkunft und Verpflegung

Für Anreise, ggf. Unterkunft und Verpflegung (wenn nicht anders ausgewiesen) sind die Teilnehmer verantwortlich.

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