Weiterbildungsangebote

Aus- und Weiterbildungen bringen nicht nur den Mitarbeiter etwas, sondern auch die Unternehmen können davon profitieren. Folgende Vorteile können sich für beide Parteien ergeben:

Es gibt verschiedene Formen, wie Mitarbeiter geschult werden können. Die einen kosten etwas mehr, die anderen nehmen Wege und Zeit in Anspruch. Welche Form letztendlich die Richtige ist, ist von der Betriebsstruktur und den Mitarbeitern abhängig. Folgende Möglichkeiten gibt es:

Externe Weiterbildungsveranstaltungen

Einzelne Mitarbeiter werden freigestellt und zu einen externen Bildungsträger geschickt.

Vorteile:  nur einzelne Mitarbeiter fehlen, eine effektive Weitergabe von Wissen und es existiert die Möglichkeit der Rücksprache und des Austauschs mit anderen

Nachteile: oftmals sind betroffene Mitarbeiter mehrere Tage nicht im Haus, Wissen wird nur an Einzelne weitergegeben und es besteht die Gefahr, dass Betriebsinterna offengelegt werden

Interne Schulungen durch andere Mitarbeiter

z. B. durch Mentoring (Weitergabe von Wissen innerhalb eines Betriebs)

Hierbei ist eine Verbindung zwischen Inhouse-Schulung und externem Seminar sinnvoll. Die extern fortgebildeten Mitarbeiter können ihr gelerntes Wissen im Unternehmen weitergeben. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Person rhetorische Fähigkeiten besitzt.

Vorteile:  kostengünstiger Multiplikator-Effekt, der Mentor kann unnötiges, auf den Betrieb nicht anwendbares Wissen herausfiltern und ggf. gibt es einen besseren Lerneffekt, weil der Lehrende ein Kollege ist

Nachteile: funktioniert nur bei rhetorisch fähigen Mitarbeitern und es gibt die Gefahr, dass Wissen falsch weitergegeben wird

Interne Schulung

z. B. in Form von Inhouse-Seminaren oder durch beauftragte Coaches

Bei dieser Form wird sich Hilfe durch externe Anbieter geholt, welche dann die Schulung entweder direkt am Arbeitsplatz oder in anderen Räumlichkeiten durchführen.

Vorteile: vergleichsweise kostengünstig, eine effektive Weitergabe von Wissen an mehrere gleichzeitig, sehr direkt und der Mitarbeiter ist im Notfall greifbar

Nachteile: kein Blick über den Tellerrand möglich und es kann den Arbeitsprozess erheblich beeinträchtigen

Eigenweiterbildung

mit Hilfe von Schulungsunterlagen oder durch Online Schulungen, wie z.B. E-Learning-Kursen oder Webinaren

Mit Hilfe von vorgefertigten Unterlagen können sich die Mitarbeiter selbst weiterbilden.

Vorteile: ähnliches Wissenslevel wie beim Mentoring, tatsächlich unnötiges Wissen kann herausgefiltert werden und die Mitarbeiter können sich die Lernzeit frei einteilen

Nachteile: findet entweder auf der Arbeit statt, wodurch der Mitarbeiter mit Lernen beschäftigt ist oder in der Freizeit, wobei es kein konsequentes Lernen gesichert ist

Fernunterricht

Eine Wissensvermittlung, bei der der Lehrende und Lernende räumlich getrennt sind. Diese Form findet häufig nach Feierabend und am Wochenende statt.

Vorteile: kein Mitarbeiterausfall, keine Reisezeiten und es ist auch ein Austausch mit anderen möglich

Nachteile: oft findet es in der Freizeit statt, es birgt die Gefahr, dass Fragen unbeantwortet bleiben und es den Mitarbeiter überlastet

Arbeitgeber können die Beschäftigten in dem Wunsch der Weiterbildung unterstützen, indem diese entweder die Kosten übernehmen oder die Zeit zur Verfügung stellen. Was von beiden sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab. Hier einige Möglichkeiten:

  • eine Reduzierung der Arbeitszeit
  • eine Freistellung für eine bestimmte Zeit, einen kompletten Lehrgang oder eine Prüfungsvorbereitung
  • eine Umorganisation des Arbeitsplatzes mit mehr Freiräumen, anderen Schichtzeiten, weniger Arbeitsbelastung
  • eine vollständige Bezahlung oder teilweise Übernahme der Schulungskosten

Welche Form gewählt wird, sollte ausführlich besprochen werden. Dabei sollten nicht nur die Bedürfnisse des Unternehmens im Vordergrund stehen, sondern auch die Durchführung und Finanzierung der Weiterbildung sowie die Meinung des Mitarbeiters besprochen werden.

Wichtig: Sie als Arbeitgeber haben bei einer Investition in die Weiterbildung der Mitarbeiter die Möglichkeit eine Gegenleistung, z.B. eine Rückzahlungsverpflichtung in Form einer Bindungsfrist, zu verlangen. Diese muss jedoch angemessen sein. Folgende Fristen gelten rechtlich für angemessen:

  • Fortbildungsdauer bis ein Monat - Bindungsfrist bis zu sechs Monaten
  • Fortbildungsdauer bis zwei Monate - Bindungsfrist bis zu einem Jahr
  • Fortbildungsdauer drei bis vier Monate - Bindungsfrist bis zu zwei Jahren
  • Fortbildungsdauer sechs bis zwölf Monate - Bindungsfrist bis zu drei Jahren
  • Fortbildungsdauer mehr als zwei Jahre - Bindungsfrist bis zu fünf Jahren

Falls der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz und Arbeitgeber innerhalb dieser Zeiträume wechselt, muss er Kosten zurückerstatten. All dies sollte in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen erhält der Arbeitgeber einen Teil der Weiterbildungskosten vom Staat erstattet, z.B. wenn gering qualifizierte Beschäftigte für eine Weiterbildung bezahlt freigestellt werden. Der Zuschuss kann dann bis zur Höhe der weiterbildungsbedingten ausgefallenen Arbeitszeit betragen. Mehr dazu unter: https://www.foerderland.de/finanzen/foerderung/foerderung-berufliche-weiterbildung/. Ebenso sind diese Ausgaben, wenn diese ganz im Interesse des Betriebes stattfinden, von Steuern und Abgaben befreit.

Wichtig: Je nach Bundesland haben Mitarbeiter einen Anspruch auf einen mehrtägigen Bildungsurlaub, bei dem diese für Fortbildungen freigestellt werden, selbst wenn es sich dabei um nicht von der Firma angeordnete Aus- und Weiterbildungen handelt.

Fazit: Schlussendlich gilt, dass der Betrieb, der in seine Mitarbeiter investiert und Aus- sowie Weiterbildungen ermöglicht, auch etwas für die Zukunft des Unternehmens und sich selbst tut.