Hygiene

Neben der ernährungsphysiologischen Qualität der Speisen spielt auch eine einwandfreie Lebensmittelhygiene eine entscheidende Rolle für eine gesunde Ernährung. Diese wird durch die Vermeidung von Lebensmittelverderb, Rückständen aus der Landwirtschaft, Umweltgiften und Lebensmittelzusatzstoffen sowie einer korrekten Allergenkennzeichnung ermöglicht. Je nachdem, welches Bewirtschaftungssystem gewählt wurde, ist der Betrieb entweder selbst für die Hygiene verantwortlich oder er übergibt die Organisation an einen Fremdbetrieb. In jedem Fall sollten klare Verantwortungsstrukturen sowie eine Registrierung der Einrichtung bei der Lebensmittelüberwachung vorliegen.

Gewährt wird eine einwandfreie Hygiene durch:

das Einhalten von vorgegebenen Warmhaltezeiten und Ausgabetemperaturen für kalte und warme Speisen

Hier sollte eine regelmäßige Überprüfung der Temperaturen und der Kühlkette, z.B. an Hand von Checklisten, stattfinden. Empfohlen wird, dass warme Speisen bei mindestens 65 °C und nicht länger als drei Stunden heiß gehalten werden. Die Ausgabe und Lagerung von kalten Speisen sollte bei maximal 7 °C erfolgen, wobei insgesamt gilt, dass Lager-, Zubereitungs- und Ausgabezeiten so kurz wie möglich zu halten sind.

die Erstellung und Umsetzung eines Reinigungs- und Desinfektionsplans

Diesbezüglich sollte eine korrekte Dosierung der eingesetzten Desinfektionsmittel eingehalten werden. Personen, welche für die Entwicklung und Anwendung des Eigenkontrollsystems auf Basis der HACCP Grundsätze zuständig sind, müssen zu diesem Thema mindestens einmal pro Jahr geschult werden. Die Umsetzung des HACCP-Konzeptes ist ebenso zu dokumentieren.

eine Hygieneschulung der Mitarbeiter

Im Infektionsschutzgesetz wird vorgeschrieben, dass Mitarbeiter/innen einer Verpflegungseinrichtung, die im Kontakt mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen stehen, nur nach einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes beschäftigt werden dürfen. Eine Bescheinigung muss bei Antritt der Stelle vorliegen und darf nicht älter als drei Monate sein. Folgebelehrungen sind verpflichtend alle zwei Jahre durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Das Einhalten aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften wird durch die jeweilige Lebensmittelüberwachungsbehörde kontrolliert.

die richtige Lebensmittelwahl

Bevorzugt werden sollten ökologisch angebaute Lebensmittel, da diese u.a. auf den Einsatz von chemischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verzichten. Ebenso wird die Verarbeitung von saisonal geernteten und regional angebauten Lebensmittel empfohlen. Eine artgerechte Tierhaltung verbessert nicht nur das Tierwohl, sondern geht in der Regel auch mit einer verantwortungsvolleren Anwendung von Tierarzneimitteln einher.

eine korrekte Allergenkennzeichnung

Seit dem 13. Dezember 2014 müssen Verbraucher über die in Anhang II der LMIV aufgeführten 14 Hauptallergene informiert werden. Dazu zählen:

  1. Glutenhaltige Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon*
  2. Krebstiere*
  3. Eier*
  4. Fische*
  5. Erdnüsse*
  6. Sojabohnen*
  7. Milch* (einschließlich Laktose)
  8. Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse*
  9. Sellerie*
  10. Senf*
  11. Sesamsamen*
  12. Schwefeldioxid und Sulphite >10 mg/kg oder 10 mg/l
  13. Lupinen*
  14. Weichtiere*

* und daraus gewonnene Erzeugnisse. Näheres zur Ausgestaltung der Kennzeichnung regelt die nationale Durchführungsverordnung.