Gesundheitsförderung*

* Unter einer Gesundheitsförderung wird der Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie dadurch zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen, verstanden.

In sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht sind gesunde, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter eine elementare Grundlage für den nachhaltigen Erfolg von Betrieben. Ein gutes betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement, bei dem gezielt verschiedene Instrumente für den Erhalt einer langfristigen Gesundheit eingesetzt werden und das während dem gesamten Arbeitsleben, bieten für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Vorteile.

Arbeitgeber

  • Sicherstellung der bestmöglichen Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
  • enorme Kosteneinsparung durch geringere Krankheits- und Produktionsausfälle
  • positive Imageaufwertung des Unternehmens
  • effiziente Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Arbeitnehmer

  • bestmögliche Optimierung der gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen
  • geringere allgemeine Belastungen
  • erhöhte gesteigerte Lebensqualität
  • langfristige Erhaltung und produktive Zunahme der persönlichen Leistungsfähigkeit
  • spürbar wachsende Arbeitszufriedenheit und enorm verbessertes Betriebsklima

Mitgestaltung des eigenen Arbeitsplatzes und der täglichen Arbeitsabläufe.

Merkmale der Gesundheitsbelastungen im Gastgewerbe

Eine besondere Aufmerksamkeit, gerade im Gastgewerbe, gilt den physischen und psychischen Belastungen der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche. Dazu zählen:

  • in der Küche: andauerndes Stehen, statische Arbeit in angespannter Körperhaltung, Handhabung von Lasten, klimatische Belastungen, atypische Arbeitszeiten (wie z.B. Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit) und Zeitdruck
  • im Service: andauerndes Stehen, Gehen und Tragen, Drehbewegungen unter Last, Umgang mit Gästen, Zeitdruck oder Monotonie, atypische Arbeitszeiten
  • in der Spülküche: andauernde Steharbeit, Arbeit in ungünstiger Körperhaltung, Feuchtarbeiten, Lärm
Vorgehen und Leitlinien zur Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen

Die Basis für eine nachhaltige Gesundheitsförderung bildet der Gesundheits-Check (Global Health Check, GHC), der den Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen angeboten wird. Dazu gehen aus der „Luxemburger Deklaration“ folgende Leitlinien zur Umsetzung einer betrieblichen Gesundheitsförderung hervor:

1. Die gesamte Belegschaft muss miteinbezogen werden

2. Die betriebliche Gesundheitsförderung muss bei allen wichtigen Entscheidungen und in allen Bereichen berücksichtigt werden. Dies sollte immer nachfolgendem Schema erfolgen:

  • Bedarfsanalyse
  • Prioritätensetzung
  • Planung
  • Ausführung
  • Kontinuierliche Kontrolle
  • Bewertung der Ergebnisse

3. Die betriebliche Gesundheitsförderung beinhaltet sowohl verhaltens- als auch verhältnisorientierte Maßnahmen und durch den Ausbau von Schutzfaktoren und der Nutzung von Gesundheitspotenzialen sollen Risikofaktoren minimiert werden.

Mit Hilfe dieses Ansatzes können gesundheitsbezogene betriebliche Handlungsfelder, wie z.B. die Gesundheitssituation im Betrieb, Krankenstände, Arbeitsunfälle, die Fluktuation, Fehlzeiten, Motivationsfragen und das Betriebsklima herausgefiltert und analysiert werden, um auf dieser Basis Gesundheitsressourcen im Unternehmen aufzubauen. Wichtig ist hierbei die entsprechende Mitwirkung der Mitarbeiter, denn gerade bei Themen wie auftretenden Arbeitsunfällen, wissen die Mitarbeiter meist ganz genau, was für eine Erhöhung der Sicherheit notwendig ist.

Möglichkeiten der Umsetzung für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer können sein:

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

  • Bereitstellung gesunder Kantinenkost
  • gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeitsplätze
  • gesundheitsgerechte und personenoptimierte Mitarbeiterführung
  • rauchfreier Betrieb
  • Verbesserung des allgemeinen Betriebsklimas
  • Einführung von Sport- und Fitnessangeboten, Gesundheitszirkeln
  • bauliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Ermöglichung von internem Arbeitsplatzwechsel und flexiblen Arbeitszeiten
  • transparente Führungskompetenz, positives Leitbild, ehrliche und offene Kommunikation
  • Ernährungskurse und -beratung
  • Rückenkursen, Walking, Fitnessgruppen
  • Entspannungs- und Stressmanagementkurse
  • Weiterbildungen
  • Tabakentwöhnungskurse
  • Hilfs- und Beratungsangebote zu den Themen Lebenshilfe, Sucht und Partnerschaftsprobleme

 

Angebote zu betriebsspezifischer Analyse, Beratung und Fortbildung

Unterstützung bietet eine im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern:

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA).

Diese bietet betriebsspezifische Beratungen, Analysen und praxisnahe Fortbildungsangebote zu folgenden Themen:

  • Rückengerechtes Arbeiten
  • Arbeitsorganisation und Kommunikation
  • Gesundheitsorientierte Mitarbeiterführung
  • Zeitmanagement
  • Dienstplangestaltung
  • Umgang mit Reklamationen
  • Erfolgreicher Umgang mit Stress
  • Fit und gesund durch die Ausbildung

Ebenso stellt die GDA Instrumente in Form von Arbeitsprogrammen vor, welche nach verschiedenen Belastungsarten und Branchen ausgerichtet sind. Dazu gehören:

So ist das Ziel z.B. des Arbeitsprogramm „Muskel-Skelett-Erkrankungen“ die betrieblichen Akteure umfassend zu informieren und zu qualifizieren, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich zu senken. Dazu bietet eine Datenbank Seminare, Flyer, Handlungshilfen und CDs. Das Online-Tool "Bewusst bewegen – auch im Job" soll Beschäftigte dazu motivieren, Handlungsspielräume am Arbeitsplatz zu entdecken und zu nutzen. Es werden konkrete Tipps, z.B. wie durch gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen Rücken, Muskeln und Gelenke gestärkt werden können, genannt.

Mehr über die GDA und die jeweiligen Arbeitsprogramme erfahren Sie hier.

Weitere Angebote

Die Leitstelle Betriebliches Gesundheitsmanagement der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein bietet in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Kiel eine Fortbildung zur Ansprechperson für betriebliches Gesundheitsmanagement an. Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

Des Weiteren existiert ein Netzwerk zur betrieblichen Gesundheitsförderung namens „GESA-Gesundheit am Arbeitsplatz“ des Landes Schleswig-Holstein. Dies soll zum einen als Wegweiser dienen und den Zugang zur betrieblichen Gesundheitsförderung erleichtern und zum anderen einen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Möglichkeiten der Kooperation schaffen. Dazu werden u.a. Adressen und Telefonnummern von GESA-Kooperationspartnern, bei denen Ratschläge oder Tipps zur betrieblichen Gesundheitsförderung eingeholt werden können, aufgelistet.

Mehr erfahren Sie durch folgende Broschüre.

Materialien zum Thema betriebliche Gesundheitsförderung bietet auch das DNBGF (Deutsche Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung).

Tipp: Arbeitgeberleistungen, welche zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung eingesetzt werden, sind mit bis zu 500,- € je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wichtig: Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses schreibt u.a. eine Unterweisung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor, Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen, Lärmschutz, Arbeitskleidung, eine arbeitsmedizinische Vorsorge und den richtigen Umgang mit Gefahrenstoffen. Dieser Grundsatz wurde 2014 durch psychische Belastungen erweitert.

Wichtig: Seit 2004 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Diese dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Die Teilnahme ist freiwillig.