Chancengleichheit*

* Als Chancengleichheit wird das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen bezeichnet, welches insbesondere durch ein Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion, der kulturellen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft ermöglicht wird.

Der gesamte Bewerbungsprozess, von der Stellenanzeige bis hin zur Auswahl eines Bewerbers, sowie der folgende Arbeitsalltag birgt eine Vielzahl von Gefahren der Diskriminierung. Gründe einer Benachteiligung können die ethnische Herkunft, das Geschlechts, die Religion, das Alters, eine Behinderung oder die sexuelle Identität einer Person sein. Um dies bestmöglich zu vermeiden, wurde 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt. Unterstützung bei der Einhaltung bieten Ihnen z.B. Beauftragte für Chancengleichheit.

Beauftragte für Chancengleichheit

Beauftragte für Chancengleichheit achten auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützen bei der Umsetzung dessen. So können diese u.a. bei Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhelfen. Zu finden sind diese bei der Agentur für Arbeit, bei Regionaldirektionen und der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit.

Ziel sollte es sein, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters und Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, einer Behinderung, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer politischen Anschauungen sowie ihrer nationalen oder sozialen Herkunft gleichberechtigt behandelt werden. Dies betrifft den Bewerbungsprozess, die Anstellungskonditionen und die alltägliche Arbeit im Betrieb.

Maßnahmen, die die Chancengleichheit fördern können, sind:

 

1. Disability Mainstreaming

Dieser Begriff lehnt sich an die Gender-Mainstream Bewegung an, bei der die Rechte und die Würde u.a. von Frauen als auch Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Damit dies funktioniert, können folgende Schritte helfen:

  • Analyse der aktuellen Situation inkl. Erkennung und Beseitigung von Hindernissen
  • Einholen von finanzieller Unterstützung
  • Tipp: Sie können Eingliederungszuschüsse für Menschen mit Behinderung von max. 90% des Arbeitsentgeltes für bis zu 24 Monate, in besonderen Fällen sogar für bis zu 36 bzw. 96 Monate, beantragen. Dazu gibt es noch weitere Zuschüsse und Darlehen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die mögliche Übernahme der Kosten für die Zeit der Probebeschäftigung und es wird die Schaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen unterstützt.
  • Umdenken, insbesondere von Menschen ohne Behinderung (hier können Schulungen helfen)
2. Quotenregelung

Diese wird angewandt, um ein Kräfteverhältnis zwischen verschiedenen Akteuren festzuschreiben. So soll eine Bewerberauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität stattfinden.

Wichtig: Betriebe, bei denen mind. 20 Arbeitnehmer angestellt sind, müssen zu mind. 5% Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung beschäftigen. Es drohen Sanktionen und Ausgleichsabgaben.

3. Konzept Universal Design

Dieses Konzept enthält den Ansatz, dass Produkte, Gebäude, bauliche Infrastrukturen, Dienstleistungen und anderen Angebote so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen so weit wie möglich ohne besondere Anpassung oder spezielles Design genutzt werden können.

4. Work-Life Balance

Es sollte ein ausreichendes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen geschaffen und nach Möglichkeit die Rahmenbedingungen für Telearbeit und Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- und Pflegeaufgaben verbessert werden. Weder Männer noch Frauen sollten durch die Inanspruchnahme von Teilzeit, Beurlaubungen oder Telearbeit einen Nachteil erleiden. Mehr zu diesem Thema im finden Sie hier.

5. Grundsatzerklärung zur Gleichbehandlung

Durch das schriftliche Aufsetzen und der Verankerung einer Grundsatzerklärung zur Gleichbehandlung in der Betriebsphilosophie wird ein tolerantes Betriebsklima unterstützt und das Image kann positiv gestärkt werden.

Altersstrukturanalyse

Damit ein Betrieb auf Dauer personell gut aufgestellt ist, sollte immer ein Überblick über die Altersstruktur der Belegschaft bestehen. Prüfen Sie deshlab regelmäßig

 

  • wie sich in den kommenden Jahren der Anteil älterer Beschäftigter verändert?
  • wie viele Beschäftigte wann in Rente gehen?
  • wie stark sich die Fluktuation auf die Belegschaft auswirkt?
  • wie die Altersstruktur von morgen aussehen wird, wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen?

 

Menschen mit einer Behinderung und auch Menschen mit Migrationshintergrund können den Betreib durchaus bereichern. So können durch eine Inklusion dieser:

  • die Kreativität und der Ideenreichtum des Betriebs gefördert
  • neue Denkansätze und Handlungsweisen eingebracht
  • die soziale Kompetenz gesteigert
  • eine hochmotivierte und leistungsbereite Arbeitsweise erlebt und
  • eine hohe Loyalität gewonnen werden.

Wichtig: In Deutschland kann ein schwerbehinderter Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden und hat fünf Tage (fünf Tage Woche) und sechs Tage (sechs Tage Woche) zusätzlichen Urlaub.

Tipp: Neben der finanziellen Unterstützung kann zudem ein Arbeitsassistent für den Arbeitnehmer mit Behinderung beantragt werden.

Ein Konzept zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund könnte Folgendes sein:

Phase 1: Spracherwerb

Eines der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache im Integrationskurs. Diese Kurse helfen nicht nur geflüchteten Menschen, sondern auch gering qualifizierten Zuwanderern, die bereits in Deutschland leben und einen Zugang zum Integrationskurs haben. Informationen zu den Anträgen, Inhalten, Abläufen und Kosten erhalten sind auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verfügbar. Diese finden Sie hier.

Phase 2: Sprachkurs plus erste Praxiserfahrung im Betrieb

Nach etwa drei Monaten kann zeitgleich zum Integrationskurs eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Erprobung bei einem Arbeitgeber stattfinden.

Phase 3: Einstieg in die Arbeit

Anschließend kann dann die Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis folgen, bei dem bestenfalls neben der Beschäftigung, mit Einverständnis des Arbeitgebers, eine zertifizierte, berufsanschlussfähige Teilqualifikation stattfindet, die den Grundstein für eine darauf aufbauende weitere Qualifizierung oder auch eine Ausbildung legt. Arbeitgeber werden bei der Qualifizierung unterstützt und können einen finanziellen Zuschuss zum Entgelt erhalten.

Phase 4: Die berufliche Zukunft gestalten

Nun gilt es nachhaltig am Arbeitsmarkt zu bestehen und den Qualifizierungsweg fortzusetzen. Dies kann durch weitere berufsanschlussfähige Teilqualifikationen, die Aufnahme einer Ausbildung oder einer (betrieblichen) Umschulung, flankiert durch umschulungsbegleitende Hilfen und optional begleitet durch eine berufsbezogene Sprachförderung, ermöglicht werden.

Tipp: Bei Fragen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung helfen Ihnen

  1. das Integrationsamt
  2. die Agentur für Arbeit