Arbeitsschutz*
* Als Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen, wie z.B. Arbeitsunfällen, verstanden.
Vor allem in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall eines Mitarbeiters empfindliche Störungen im Betriebsablauf und hohe Kosten verursachen. Durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz kann diesem entgegengewirkt werden. Gesetzlich ist jeder Betrieb dazu verpflichtet die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe zu organisieren. Unterstützung bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen bieten die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte.
Bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen helfen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, welche über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen. In einem Betrieb gibt es angestellte, externe sowie überbetriebliche Sicherheitsfachkräfte. Die notwendige Zahl der Einsatzstunden einer Sicherheitsfachkraft ist in den BG-Vorschriften festgelegt.
Auch eine arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Arbeitsmediziner/Betriebsarzt ist Pflicht. Dieser führt die Vorsorgeuntersuchungen durch und berät Betriebe in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Betrieb ehrenamtlich bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin.
Wichtig: Besitzt Ihr Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter, müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Existiert eine höhere Unfallgefahr, empfiehlt sich die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten schon bei weniger als 20 Mitarbeitern. Eine Benennung sollte schriftlich und unter Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen.
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sollten einen Arbeitsschutzausschuss, der sich über Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes austauscht, Maßnahmen festlegt und koordiniert, einrichten. Dieser besteht in der Regel aus Arbeitgeber oder Führungskräften des Betriebes, zwei Betriebsratsmitgliedern, einer Sicherheitsfachkraft, dem Betriebsarzt und einem Sicherheitsbeauftragten.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Berufsgenossenschaften zum Thema Arbeitsschutz beraten. Diese bieten auch Aus- und Fortbildungen u.a. zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zum Sicherheitsbeauftragten an.
Folgende fünf Bausteinen können helfen, Ihrer Organisationspflicht im Arbeitsschutz nachzukommen:
Dazu gehört, dass der Arbeitsschutz als Unternehmensziel deutlich gemacht wird, eine Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten organisiert wird, die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt und ggf. der Sicherheitsbeauftragte bestellt ist, wichtige Informationen rund um die Arbeitssicherheit beschafft und an alle Mitarbeiter weitergegeben werden, der Arbeitsschutz auch beim Einsatz von Fremdfirmen gewährleistet ist und wichtige Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.
Diese beinhaltet die Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Hier muss sich von der fachlichen Qualifikation und sonstigen Eignung der Mitarbeiter überzeugt, der Mitarbeiter über seine Pflichten und Rechte informiert und am Arbeitsschutz beteiligt sowie bedarfsgerecht weitergebildet werden. Ebenso muss eine Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz stattfinden.
Hierzu gehören eine Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei Einkauf und Auftragsvergaben, die Einhaltung der Rangfolge von Schutzmaßnahmen, die Auswahl und der Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen und die Organisation von arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
Dazu gehören regelmäßige und vorbeugende Kontrollen, ein Erkennen und Auswerten von Fehlern sowie ein Plan für Notfälle.
Wichtige Formulare, wie z.B. die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, verschiedene Unterweisungs-nachweise oder die Arbeitsschutzvereinbarung, finden Sie auf der Seite der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe .
Alle nötigen DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften und Regeln zum Nachlesen finden Sie hier.
Wichtig: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsakteuren, welche den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Tipp: Der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und -sicherheit liegt darin, dass der Arbeitsschutz alle Maßnahmen beinhaltet, die eine Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und eine menschengerechte Arbeitsgestaltung ermöglichen. Dazu gehören z.B. die Sicherheitstechnik, die Arbeitsmedizin und –hygiene, die Ergonomie sowie Schutzausrüstungen. Die Arbeitssicherheit wiederum stellt zum einen den Zustand, der durch den Arbeitsschutz erreicht werden soll, dar und zum anderen hilft der Begriff Zuständigkeiten und Aufgabeninhalte abzugrenzen.